für Qualifizierungsangebote der komm.pass.arbeit GmbH
Vorbemerkung:
Alleinige Gesellschafterin von komm.pass.arbeit GmbH ist die Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft mbH. komm.pass.arbeit GmbH ist eine gemeinnützige Gesellschaft, deren Ziel die Wiedereingliederung von Personen in Ausbildung, Arbeit sowie deren Qualifizierung ist.
1. Anmeldung, Teilnahme; kostenlose Probestunde
- Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen. Durch Aushändigung oder Zusendung kommt der Vertrag zustande.
- Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Dozenten oder Raum.
- Für öffentlich geförderte Maßnahmen gelten die Teilnahmebedingungen der entsprechenden Auftragsgeber.
- Die Teilnehmer haben in einigen Fällen die Möglichkeit eine kostenlose Probestunde oder eine Hospitation nach vorheriger Rücksprache in Anspruch zu nehmen.
2. Inhalt, Beginn und Dauer, Ort und Anmeldeschluss
- Sie sind dem jeweiligen Kursprogramm zu entnehmen.
- Änderungen des Kursprogramms bleiben vorbehalten und bedürfen - soweit dadurch nicht der Kern des Qualifizierungsangebots berührt wird - nicht der Zustimmung des Auftraggebers.
3. Zahlungsbedingungen
- Die gesamte Gebühr ist zum Beginn des Kurses fällig. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs bei komm.pass.arbeit.
- Für öffentlich geförderte Maßnahmen gelten die Teilnahmebedingungen der entsprechenden Auftraggeber (z. B. BA; t.a.h. etc.)
- Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühr besteht auch dann, wenn der Kurs nicht oder nur teilweise besucht wird.
4. Rücktritt; Ersatzteilnehmer
- Der Rücktritt ist jederzeit bis 14 Tage vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. Eventuell geleistete Gebühren werden in dem Fall vollumfänglich rückerstattet. Danach ist die Kursgebühr in vollem Umfang zu entrichten. Maßgeblich ist dabei der Eingang der Rücktrittserklärung, die schriftlich zu erfolgen hat.
- Sollte der/die Teilnehmerin unerwartet nicht am Kurs teilnehmen können, kann kostenlos ein/eine Ersatzteilnehmer/-in benannt werden (gilt für Anmledungen z. B. durch einen anderen Beschäftigungsträger).
- Für öffentlich geförderte Maßnahmen gelten die Teilnahmebedingungen der entsprechenden Auftraggeber (z. B. BA; t.a.h. etc.)
5. Kündigung
- Bei Kursen, die länger als drei Monate dauern, gilt eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen zum Quartalsende.
- Für öffentlich geförderte Maßnahmen gelten die Kündigungsfristen der entsprechenden Auftraggeber.
- Diese Regelungen finden keine Anwendung, wenn die Buchung im Rahmen von Restkontingenten, innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor Beginn der Qualifizierung erfolgt.
- Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben davon unberührt.
6. Nichtdurchführung
- komm.pass.arbeit behält sich die Absage von Kursen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat und eine programmgemäße Durchführung nicht möglich machen, z. B. Nichterreichen der kurstypischen Teilnehmerzahl oder kurzfristiger Ausfall von Dozenten, vor.
- Bei einer Absage durch komm.pass.arbeit wird diese versuchen, den/die Teilnehmer/-in auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer einverstanden ist. Andernfalls erfolgt die volle Rückerstattung der Kursgebühren.
7. Datenschutz/ Personenbezogene Daten
Die persönlichen Daten der angemeldeten Teilnehmer/-innen werden für interne Verwaltungszwecke elektronisch gespeichert. Der/die Teilnehmer/-in erklärt sich einverstanden, dass auftragsbezogen Daten weitergeleitet und zur Nachbefragung erhoben werden können. Die Sicherstellung der Regelungen des BDSchG erfolgt durch den von kpa bestellten Datenschutzbeauftragten.
8. Unfallversicherung und Haftung
- Während der Bildungsveranstaltung wird für die Teilnehmenden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gehaftet.
- Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Richtlinien der UK-Hamburg als zuständiger BG.
- Bei Diebstahl oder Verlust von eingebrachten Gegenständen ist jegliche Haftung durch kpa ausgeschlossen.
9. Hausordnung
Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, die jeweilige Hausordnung zu beachten und den Anweisungen der Unternehmensleitung sowie deren Beauftragten zu folgen.
10. Copyright und Lernmaterial
- Veranstaltungsunterlagen sind zur Nutzung durch die/den Teilnehmer/in und zum Nachschlagen gedacht. Ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens darf kein Teil der Veranstaltungsunterlagen vervielfältigt, elektronisch gespeichert oder zur öffentlichen Widergabe benutzt werden.
- Das Lehr- und Lernmaterial bleibt Eigentum der kpa.
11. Schlussbestimmung
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Geschäftssitz der komm.pass.arbeit GmbH.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
- Der Teilnehmer und die komm.pass.arbeit GmbH verpflichten sich in diesem Fall, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
Hamburg, 01.05.2010